Kleine „Gebrauchsanleitung“ zur Abgeltungsteuer für Ihre Anlagen

Anwendungshinweis:

Bei der Vielzahl von Anlagelösungen, die wir für Sie bereit halten, können wir hier nur einige, wenige Produkte aufführen. Alle Angaben sind mit größter Sorgfalt bearbeitet, sie erfolgen jedoch ohne Haftung und Gewähr. Wir empfehlen bezüglich Ihres Portfolios unbedingt ein Informations- und Planungsgespräch mit unseren Finanz­experten, ggf. ist eine Beratung durch das Finanzamt, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu empfehlen.

Aktien

Diese Anlageform hat unter der Abgeltungsteuer sehr zu leiden. Der Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist, nach der Veräußerungsgewinne steuerfrei sind, belastet vor allem langfristige Investoren. Wer auf Sicht von vielen Jahren im Aktienmarkt in­vestiert bleiben will, sollte sein Depot vor Ende 2008 gründlich überprüfen. Dividendenstarke Titel können ab 2009 an Attraktivität verlieren, weil das Halb­einkünfte-Verfahren nicht nur bei Kursgewinnen, sondern auch bei den jährlichen Ausschüttungen beendet wird.

 

Aktienfonds

Bei Aktienfonds stehen langfristig orientierte Anleger vor demselben Problem. Auch hier werden die Kursgewinne und Ausschüttungen ab 2009 von der Abgeltungssteuer erfasst. Bei thesaurierenden Fondsprodukten, bei denen die Ausschüttungen direkt neu investiert werden, wird bislang eine "fiktive" Besteuerung der Ausschüttungen vorgenommen. Sollte diese auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer auf Ver­äußerungsgewinne beibehalten werden, könnte sogar eine Doppelbesteuerung drohen. Wer bis zum 31.12.2008 einen Aktienfonds kauft, kommt noch in den Genuss der alten Regelung und kann noch Jahre später Kursgewinne steuerfrei kassieren. Für eine langfristige Anlage ist der Erwerb vor dem 31.12.2008 eines möglichst risikoarmen, weltweit investierenden Aktienfonds empfehlenswert.

 

Anleihen

Festverzinsliche Wertpapiere profitieren von der steuerlichen Neuregelung. Zwar fällt auch hier die Spekulationsfrist ab 2009 weg. Doch bei der Versteuerung der Zinsein­nahmen stellen sich viele Anleger in Zukunft besser. Die 25 Prozent Abgeltungsteuer liegen nämlich in vielen Fällen unter dem persönlichen Einkommen­steuersatz.

 

Bausparverträge

Die Zinsen auf Bauspareinlagen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen weiterhin einkommensteuerpflichtig. Die bisherigen Bagatellregelungen (keine Abführung von Zinsabschlagsteuer bei Tarifen mit 1%-Guthabenzins, in Fällen der ASZ-/WOP-Gewährung sowie bei Zinseinkünften von bis zu 10,- ?) entfallen ersatzlos. Künftig sind alle Zinsen bei Überschreitung des Sparer-Pauschbetrages der Abgeltungsteuer unterworfen.

 

Termingeschäfte

Gewinne aus Termingeschäften werden ab 2009 in die Abgeltungsteuer einbezogen. Positive und negative Auswirkungen halten sich jedoch die Waage. Durch den Wegfall der Spekulationsfrist können Börsenverluste dauerhaft mit anderen Erträgen aus Kapitalanlagen verrechnet werden – sogar mit Zinseinnahmen.

 

Zertifikate

Zertifikate werden unabhängig von ihrer Ausgestaltung als Garantiezertifikat oder Teilschutzzertifikat in die neue Abgeltungsteuer einbezogen. Durch Wegfall der Spekulationsfrist und der einheitlichen, steuerlichen Behandlung aller Finanzanlagen ab 1. Januar 2009 werden ab 1. Januar 2009 erworbene Zertifikate steuerlich voll erfasst. Abgeltungsteuerfreie Veräußerungsgewinne sind dann nicht mehr möglich. Der Erwerb von Teilschutzzertifikaten vor dem 30. Juni 2008 bietet jedoch dem Anleger weiterhin die hervorragende Chance, sich bei Einhaltung der Spekulationsfrist und einer Veräußerung bzw. Einlösung bis zum 30. Juni 2009 steuerfreie Kursgewinne zu sichern.

 

Zertifikate bleiben jedoch eine hervorragende Anlagealternative für die Anleger, da das Chance-Risiko-Profil optimiert werden kann. Die Anleger können in nahezu allen Marktsituationen (steigende, stagnierende, fallende Märkte) je nach Ausgestaltung positive Erträge generieren

 

Fonds-Sparverträge

Ob Zinszahlungen aus dem Rentenfonds oder Dividenden, die aus dem Aktienfonds-Sparen erwachsen: 25 Prozent Abschlagssteuer werden fällig, wenn die Fondsanteile nach dem 1. Januar 2009 gekauft wurden.

 

Immobilien

An der Besteuerung von Immobilien ändert sich nichts. Wie bisher können Ver­äußerungs-gewinne bei nicht selbst genutzten Objekten nach zehn Jahren steuerfrei einbehalten werden. Bei selbst genutzten Immobilien ist der Gewinn im Verkaufsfall jederzeit steuerfrei.

 

Lebensversicherung

Die Abgeltungsteuer greift bei Lebensversicherungen nur unter bestimmten Be­dingungen. Bei Lebensversicherungen die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind die Erträge nach zwölf Jahren steuerfrei. Bei Verträgen, die ab 2005 geschlossen wurde, ist nach Ablauf von zwölf Jahren und einem Mindestalter von 60 Jahren nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig. Diese werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belastet. Sind diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, unterliegen die gesamten Gewinne der neuen Abgeltungsteuer.

 

Rentenfonds

Bei Rentenfonds wird die Abschlagssteuer auf ausgewiesene Zinszahlungen und Veräußerungsgewinne fällig. Die Spekulationsfrist fällt ab 2009 weg. Durch den Kauf von Anlagenformen, die auf Anleihen mit niedrigen Zinskupons setzen, kann die Besteuerung der Ausschüttungen in Grenzen gehalten werden. Dafür schlagen die Steuern beim Verkauf der Fondsanteile stärker zu Buche.

 

Riester- und Rüruprente

Die beiden Rentenprodukte sind durch die Einführung der Abgeltungsteuer noch attraktiver geworden. Da in beiden Fällen eine nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen erfolgt, greift die Abgeltungsteuer hier nicht. Und da im Regelfall während des Rentenbezugs deutlich niedrigere Steuersätze zu zahlen sind, fällt auch die nachgelagerte Besteuerung vermutlich moderat aus.

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