
Abgeltungsteuer
Abgeltungsteuer kommt - jetzt handeln
Durch die Turbulenzen auf dem Finanzmarkt ist das Thema Abgeltungsteuer in letzter Zeit nicht mehr so stark im Fokus der Öffentlichkeit. Dieses ist bei uns natürlich nicht so und wir möchten es nicht versäumen, Sie noch einmal dafür zu sensibilisieren. Außerdem informieren wir Sie über die jetzt bekannten Vorschriften zum Kirchensteuerabzug.
Sicherlich haben Sie die grundsätzlichen Weichen für die optimale Anlage Ihrer Guthaben angesichts der ab 01.01.2009 fälligen Abgeltungsteuer schon gestellt. Falls wir Ihnen hierbei noch beratend zur Seite stehen sollen, so freuen wir uns sehr auf das Gespräch mit Ihnen. Kommen Sie einfach vorbei oder rufen Sie uns an (Telefon: 04231 805-0). Wir helfen Ihnen gern.
Als Mitglied einer Religionsgemeinschaft haben Sie hinsichtlich der fälligen Kirchensteuer das Wahlrecht, ob
• wir als Bank die Steuer für Sie gleich abführen sollen oder ob
• Sie mit Ihrer Einkommensteuer-Erklärung die Summe der von uns einbehaltenen Abgeltungsteuer deklarieren und das Finanzamt dann nachträglich die hierauf anfallende Kirchensteuer berechnen soll.
Nutzen Sie die für Sie bequemere Form, um Ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Somit kommen Sie auch in den Genuss der sofortigen Steuerersparnis (um dem Vorteil der Berücksichtigung der Kirchensteuer als Sonderausgabe Rechnung tragen zu können, wird der Abgeltungsteuersatz gleich entsprechend gekürzt). Dafür benötigen wir allerdings noch Ihren Antrag (bitte bis zum 15.12.2008).
Den „Antrag auf Einbehalt der Kirchensteuer“ können Sie hier direkt downloaden. Bitte reichen Sie diesen dann ausgefüllt wieder bei uns ein. Wir halten die Anträge aber natürlich auch in unseren Geschäfts- und Servicestellen vor und sind Ihnen gerne bei der Beantwortung der Fragen behilflich. Sprechen Sie uns bitte an.
Hier nun allgemeine Informationen zur Abgeltungsteuer
Die Abgeltungsteuer kommt im Jahr 2009. Deutschland folgt damit dem europäischen Trend, private Kapitalerträge direkt bei der Auszahlung endgültig zu besteuern.
Eigentlich ist bis 2009 noch eine Menge Zeit. Doch schon jetzt gilt es für jeden Anleger zu prüfen, ob seine Geldanlagen gewinnen oder verlieren und welche Finanzstrategie bei diesen Aussichten die richtige ist.
Die neue Abgeltungsteuer wird durch einen Abzug in Höhe von 25 Prozent Kapitalertragsteuer (KapSt) erhoben. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der KapSt) und ggf. Kirchensteuer. Damit sind diese Einnahmen nicht mehr in der Einkommensteuer-veranlagung anzugeben bzw. werden dort nicht mehr veranlagt. Eine Veranlagung zur Einkommensteuer ist nur noch dann erforderlich und empfehlenswert, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent.
Von der Kapitalertragsteuer werden u. a. erfasst:
- Zinsen
- Dividenden (wurden z. B. über das Halbeinkünfte-Verfahren
bisher nur zur Hälfte besteuert) - Erträge aus Investmentanteilen
- Erträge aus Genussrechten
- Erträge aus der Veräußerung bzw. Rückgabe von Wertpapieren,
soweit diese Finanzinnovationen darstellen - Erträge aus Bausparverträgen
- Erträge aus Termingeschäften
- Erträge aus Zertifikaten
Wie bemisst sich die Abgeltungsteuer?
Hierzu ein Beispiel (ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer):
Sparer Norbert Neureich bekommt für seine Festgeldanlage 100 Euro Zinsen. Davon werden 25 Euro Abgeltungsteuer (25 Prozent von 100 Euro) abgeführt. Ebenso 1,38 Euro Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent von 25 Euro). Herr Neureich hat damit einen Ertrag nach Steuern von 73,62 Euro.
Es gibt auch Kapitalanlagen, die künftig noch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Dies ist der Fall, wenn die erhobene Kapitalertragsteuer auch weiterhin nur eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuerschuld darstellt. Dies gilt für im Betriebsvermögen erzielte Einkünfte aus Kapitalanlagen, die zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit gehören, sowie für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Unverändert bleiben auch die Besteuerungsregeln bei Immobilien, Edelmetallen und Kunstgegenständen, privaten Rentenversicherungen sowie den gesetzlich geförderten Altersvorsorgeprodukten.
Ab 2009 entfällt der Sparer-Freibetrag, und es werden keine tatsächlich entstandenen Werbungskosten mehr berücksichtigt. So ist die Fremdfinanzierung einer Kapitalanlage künftig nicht mehr interessant, da die Zinsaufwendungen nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden können.
Stattdessen erhält jeder Anleger einen Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Ehegatten 1.602 Euro), der wie bisher durch einen Freistellungsauftrag direkt bei der Erhebung der Steuer durch die Bank geltend gemacht werden kann. Durch die Einführung der Abgeltungsteuer wird sich bei der Verwaltung der Freistellungsaufträge nichts verändern. Die vor dem 1. Januar 2009 erteilten Freistellungsaufträge bleiben weiter gültig. Dies gilt auch für Nichtveranlagungsbescheinigungen.
hier: Formular zum Download
Fazit: Die neue Abgeltungsteuer tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie bringt Neuerungen mit sich. Damit Sie davon profitieren können, sollten Sie frühzeitig Ihre Geldanlagen anpassen und sich von uns ausführlich beraten lassen. Ihr Berater freut sich auf ein Gespräch mit Ihnen!
>> Kleine "Gebrauchsanleitung" zur Abgeltungsteuer für Ihre Anlagen <<
